für Messe- und Veranstaltungsformate der MUVEO GmbH
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle von der MUVEO GmbH durchgeführten Messen und Veranstaltungsformate, einschließlich der Formate unter der Marke THE BOX IS OPEN. Ergänzend gelten die messespezifischen Anmeldeunterlagen.
Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular oder das Onlineportal der MUVEO GmbH innerhalb der Anmeldefrist. Mit Eingang beim Veranstalter ist die Anmeldung verbindlich. Der Aussteller verpflichtet sich bei Zulassung zur Teilnahme und zum Betrieb eines Messestandes. Die Mindestgröße der Standfläche ist messespezifisch geregelt.
Stände müssen fristgerecht vor Messebeginn aufgebaut sein. Ein vorzeitiger Aufbau ist nur nach Absprache möglich.
Ein vorzeitiger Abbau ist untersagt und kann mit einer Vertragsstrafe bis zu 5.000 € geahndet werden. Stände sind besenrein zu hinterlassen; Sonderreinigungskosten werden weiterberechnet.
Eine Ausstellungsversicherung kann durch die MUVEO GmbH gestellt werden (1,00 €/1.000 € Ausstellungswert, Mindestprämie 10 €). Ausgeschlossen sind u.a. elektronische Geräte sowie Schmuck, Uhren, Edelsteine. Schadensmeldungen ab 150 € müssen der Polizei gemeldet werden.
Die Inhalte basieren auf den Anmeldedaten. Der Aussteller haftet für die Richtigkeit seiner Angaben. Werbung für nicht genannte Firmen ist nicht gestattet.
Personenbezogene Daten werden zur Durchführung der Veranstaltung und zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Bei Verschiebung des Veranstaltungstermins ohne Verschulden des Veranstalters kann der Aussteller zurücktreten (innerhalb 1 Woche). Die Hälfte der Standkosten bleibt zahlungspflichtig. Findet die Messe nicht statt, werden bereits entstandene Kosten anteilig auf die Aussteller umgelegt. Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Der Aussteller ist verpflichtet, Musikaufführungen bei der GEMA (www.gema.de) anzumelden. Bei Unterlassung drohen Schadenersatzforderungen (§ 97 UrhG).
MUVEO GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Aussteller haften selbst für ihren Versicherungsschutz sowie für verursachte Schäden.
Mitaussteller sind separat anzumelden. Ohne Zulassung kann der Vertrag mit dem Hauptaussteller fristlos gekündigt werden. Der Hauptaussteller haftet gesamtschuldnerisch.
Sonn- und Feiertagsarbeit ist durch den Aussteller beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zu beantragen. Die StVO gilt auf dem gesamten Gelände. Feuerpolizeiliche Vorschriften sind einzuhalten.
Ein Rücktritt ist nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich. Rücktrittsgebühr: mind. 500 € bzw. 75 % der Standmiete, bei Rücktritt <12 Wochen vor der Messe: 100 % der Standmiete.
Standbauleistungen müssen bis spätestens 5 Wochen vor Beginn bestellt werden. Spätere Stornierung ist kostenpflichtig (25–100 %). Eigene Standbauten unterliegen den technischen Richtlinien und ggf. einer Abnahmegebühr ab 95 €.
Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter. Änderungen der Standfläche oder Umplatzierungen sind möglich. Der Aussteller hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Standplatz. Untervermietung ist untersagt.
Der Aussteller verpflichtet sich zu fairem Verhalten gegenüber Mitbewerbern und Besuchern. Aufdringliche Werbung, Lärm oder Geruchsbelästigung sind unzulässig. Verstöße können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Zuwiderhandlungen gegen Bedingungen (z. B. Mitaussteller, Verkaufsverhalten) können mit Vertragsstrafen geahndet werden.
Rechnungen sind innerhalb der Frist ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme zu verweigern und Mahngebühren sowie Inkassokosten zu berechnen. Mahngebühr: 7,50 € pro Rechnung.
Über die Zulassung entscheidet allein die MUVEO GmbH. Bei Überbuchung gilt das Prinzip des „billigen Ermessens“.
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.
Lückenhafte Bestimmungen werden durch rechtlich wirksame Regelungen ersetzt, die dem Vertragszweck am nächsten kommen.