Teilnahmebedingungen

für Messe- und Veranstaltungsformate der MUVEO GmbH

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle von der MUVEO GmbH durchgeführten Messen und Veranstaltungsformate, einschließlich der Formate unter der Marke THE BOX IS OPEN. Ergänzend gelten die messespezifischen Anmeldeunterlagen.


1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular oder das Onlineportal der MUVEO GmbH innerhalb der Anmeldefrist. Mit Eingang beim Veranstalter ist die Anmeldung verbindlich. Der Aussteller verpflichtet sich bei Zulassung zur Teilnahme und zum Betrieb eines Messestandes. Die Mindestgröße der Standfläche ist messespezifisch geregelt.


2. Aufbau & Abbau

Stände müssen fristgerecht vor Messebeginn aufgebaut sein. Ein vorzeitiger Aufbau ist nur nach Absprache möglich.
Ein vorzeitiger Abbau ist untersagt und kann mit einer Vertragsstrafe bis zu 5.000 € geahndet werden. Stände sind besenrein zu hinterlassen; Sonderreinigungskosten werden weiterberechnet.


3. Versicherung

Eine Ausstellungsversicherung kann durch die MUVEO GmbH gestellt werden (1,00 €/1.000 € Ausstellungswert, Mindestprämie 10 €). Ausgeschlossen sind u.a. elektronische Geräte sowie Schmuck, Uhren, Edelsteine. Schadensmeldungen ab 150 € müssen der Polizei gemeldet werden.


4. Ausstellerverzeichnis

Die Inhalte basieren auf den Anmeldedaten. Der Aussteller haftet für die Richtigkeit seiner Angaben. Werbung für nicht genannte Firmen ist nicht gestattet.


5. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Durchführung der Veranstaltung und zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


6. Ersatztermin / Absage

Bei Verschiebung des Veranstaltungstermins ohne Verschulden des Veranstalters kann der Aussteller zurücktreten (innerhalb 1 Woche). Die Hälfte der Standkosten bleibt zahlungspflichtig. Findet die Messe nicht statt, werden bereits entstandene Kosten anteilig auf die Aussteller umgelegt. Schadensersatz ist ausgeschlossen.


7. GEMA

Der Aussteller ist verpflichtet, Musikaufführungen bei der GEMA (www.gema.de) anzumelden. Bei Unterlassung drohen Schadenersatzforderungen (§ 97 UrhG).


8. Haftung

MUVEO GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Aussteller haften selbst für ihren Versicherungsschutz sowie für verursachte Schäden.


9. Mitaussteller

Mitaussteller sind separat anzumelden. Ohne Zulassung kann der Vertrag mit dem Hauptaussteller fristlos gekündigt werden. Der Hauptaussteller haftet gesamtschuldnerisch.


10. Öffentliches Recht

Sonn- und Feiertagsarbeit ist durch den Aussteller beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zu beantragen. Die StVO gilt auf dem gesamten Gelände. Feuerpolizeiliche Vorschriften sind einzuhalten.


11. Rücktritt

Ein Rücktritt ist nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich. Rücktrittsgebühr: mind. 500 € bzw. 75 % der Standmiete, bei Rücktritt <12 Wochen vor der Messe: 100 % der Standmiete.


12. Standbau (Veranstalter- & Eigener Aufbau)

Standbauleistungen müssen bis spätestens 5 Wochen vor Beginn bestellt werden. Spätere Stornierung ist kostenpflichtig (25–100 %). Eigene Standbauten unterliegen den technischen Richtlinien und ggf. einer Abnahmegebühr ab 95 €.


13. Teilnahmebestätigung & Standzusage

Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter. Änderungen der Standfläche oder Umplatzierungen sind möglich. Der Aussteller hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Standplatz. Untervermietung ist untersagt.


14. Verkaufsabwicklung

Der Aussteller verpflichtet sich zu fairem Verhalten gegenüber Mitbewerbern und Besuchern. Aufdringliche Werbung, Lärm oder Geruchsbelästigung sind unzulässig. Verstöße können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.


15. Hausrecht & Vertragsstrafen

Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Zuwiderhandlungen gegen Bedingungen (z. B. Mitaussteller, Verkaufsverhalten) können mit Vertragsstrafen geahndet werden.


16. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb der Frist ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme zu verweigern und Mahngebühren sowie Inkassokosten zu berechnen. Mahngebühr: 7,50 € pro Rechnung.


17. Zulassung

Über die Zulassung entscheidet allein die MUVEO GmbH. Bei Überbuchung gilt das Prinzip des „billigen Ermessens“.


18. Gerichtsstand & Rechtswahl

Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.


19. Sonstiges

Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.
Lückenhafte Bestimmungen werden durch rechtlich wirksame Regelungen ersetzt, die dem Vertragszweck am nächsten kommen.

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